Schuldnerberatung
Das Grundgerüst der Schuldnerberatung wird vielseits angeboten. Wir legen jedoch Wert darauf, jeden Einzelfall nicht nur hinsichtlich der allgemeinen Gegebenheiten zu betrachten, sondern auch personenbezogen die Besonderheiten jeder Fallgestaltung zu beraten.
Aus unserer Tätigkeit auch als Insolvenzverwalter und Treuhänder sind die hier möglichen Problemfelder und Lösungswege bekannt, wobei auch hier gilt, dass die rechtzeitige Ausrichtung im Beratungsstadium die meisten Problemfelder bereits nicht mehr aufkommen lässt und Überraschungen vermeidet.
Neben der Vielzahl der Schuldnerschutzanträge im Hinblick auf das Arbeitseinkommen oder sonstiger Einkünfte und die Abwehr der gegenläufigen Anträge des Insolvenzverwalters oder Treuhänders im Rahmen der §§ 850 ff ZPO sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, eine Vielzahl von Gerüchten und Fehlinformationen oder unvollständigen Teilinformationen, die insbesondere im Internet aufzufinden sind, auszuräumen.
Dies betrifft weiterhin auch Fragestellungen zu betrieblichen Altersversorgungen, Tätigkeiten im Ausland, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf die Familie, die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten, Steuerklassenwahl, Lohngestaltung, Bankfragen, Probleme des P-Kontos oder auch Fragestellungen zur zwischenzeitlich verabschiedeten Reform der Insolvenzordnung und der mit dieser einhergehenden Änderungen sowie Fragestellungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die Stellung des Selbstständigen im Insolvenzverfahren.
Fragen Sie uns und Sie wissen, was auf Sie zukommt!
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