Insolvenzverwaltung Heilbronn

Insolvenz-Verwaltung

Rechtsanwalt Eckelmann ist seit über 30 Jahren, Rechtsanwalt Glock seit dem Jahre 2005 regelmäßig durch das Insolvenzgericht Heilbronn mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren beauftragt.

Die Abwicklung von Insolvenzverfahren regelt sich nach der Insolvenzordnung und zwischenzeitlich auch eingreifenden europarechtlichen Regelungen, wie beispielsweise die EuInsVO. Die Insolvenzverwaltung und die Abwicklung entsprechender Insolvenzverfahren, unabhängig davon, ob eine Sanierung einer natürlichen Person oder juristischen Person des Privatrechtes möglich erscheint oder letztlich nur die Zerschlagung entsprechender Firmen verbleibt, befasst sich naturgemäß mit einer Vielzahl von Rechtsbereichen. Dies ergibt sich daraus, dass eine komplette Firmeninstitution zur Verwaltung ansteht, sodass die Insolvenzverwaltung mit einer Vielzahl anderer Rechtsbereiche gekoppelt und in diese eingreifend ist, wie Miet-, Leasing- und Pachtrecht, der große Bereiche des Arbeitsrechtes, Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Handelsrecht, um nur einige zu nennen. Insoweit ist die Insolvenzverwaltung einem stetigen Wandel aufgrund der Veränderung der regelmäßig zu berücksichtigenden weiteren Rechtsgebiete unterworfen und setzt nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern auch das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen voraus.
 

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