Urheberrecht
Internetanschlussinhaber machen häufig im Zusammenhang mit dem Herunterladen von Filmen, Musik oder Spielen aus dem Internet oder auch dem von Bildern, welche sie anschließend auf eine Webseite bei Facebook oder auf ihren Online-Shop hineinstellen, folgende leidvolle Erfahrung:
Sie werden seitens eines Rechtsanwalts abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren sollen sie Schadensersatz bezahlen und die Abmahnkosten erstatten.
Der BGH hat jüngst entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwider handelt. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet zumindest teilweise zu versperren, bestehe grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern nach Ansicht des BGH erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch ihr Kind haben.
Betroffene sollten daher keinesfalls voreilig eine Unterlassungserklärung abgeben, Schadensersatz und Abmahnkosten bezahlen.
Insbesondere im Bereich des illegalen Filesharings existieren eine ganze Reihe von Rechtsfragen, die häufig auch von den erkennenden Gerichten höchst unterschiedlich beantwortet werden: Wie hoch sind in diesen Fällen die zu erstattenden Schadensersatzkosten? Können die abmahnenden Rechtsanwälte Abmahnkosten in immenser Höhe verlangen oder sind diese durch § 97 a Abs. 2 UrhG auf 100,00 € beschränkt? Wie hoch ist der Streitwert?
In den Fällen, in denen eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und die Betroffenen mit Schadensersatzansprüchen der Gegenseite konfrontiert werden, stellt sich für diese häufig die Frage, ob es sinnvoll ist, die Ansprüche der Gegenseite schlicht anzuerkennen oder ob nicht die Schließung eines Vergleichs die bessere Entscheidung wäre.
Aber auch außerhalb des illegalen Filesharings können Eltern mit „bösen Überraschungen“ konfrontiert werden, so zum Beispiel, wenn ihre Kinder über das Internet ohne das Wissen der Eltern Verträge schließen, was im Zeitalter von smartphones keine Seltenheit darstellt. Eltern haben dann ein Interesse zu erfahren, ob die seitens der Kinder geschlossenen Verträge wirksam sind. Können die Veträge widerrufen werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Eltern?
Wir stehen Ihnen für sämtliche Rechtsfragen, die im Bereich des Urheberrechts auftauchen, mit Rat und Tat zur Seite.
Schwerpunkte im Urheberrecht:
- Beratung und Vertretung bei Abmahnungen
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