Bei der Gestaltung von Unternehmens- und Gesellschaftsverträgen beraten wir Sie individuell und umfassend anhand ihrer Zielvorgabe unter Einbeziehung der unterschiedlichsten Aspekte.
Zu berücksichtigen sind oftmals unternehmenssteuerliche und einkommenssteuerliche Vorgaben und Folgen, für welche unser Kooperationspartner mit fundierter Sachkunde zur Verfügung steht. Das spezielle Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und Perspektiven sowie die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden oft zu wenig berücksichtigt. Nicht alles, was steuerlich optimal ist, ist gesellschaftsrechtlich oder für die Zielsetzung des Unternehmens sinnvoll und förderlich.
Das Steuerrecht beurteilt gleiche Sachverhalte oft anders als das Zivil-, Handels- oder Gesellschaftsrecht. Hier hat der Unternehmer Entscheidungen bereits bei der Gründung oder auch der Anpassung von Firmenstrukturen zu treffen, für welche er eine Grundlage und eine Schnittstelle benötigt, die wir ihm bieten wollen.
Differenzen zwischen Gesellschaftern, Bedenken von Geschäftsführern und Einwände von Banken und Investoren wollen im Interesse des Unternehmens auf rechtlich sicherer Grundlage gelöst werden und müssen teilweise auch auf dem Gerichtswege durchgesetzt werden. Die Fragestellungen und Herausforderungen für die Gesellschafter und Geschäftsführer sind vielgestaltig und diffizil und teilweise schwer neben dem sogenannten Tagesgeschäft zu bewältigen. Ohne fachkundigen Rat und Unterstützung, wenn notwendig auch im Wege der gerichtliche Durchsetzung, sind Lösungen oft nur sehr langwierig oder gar nicht erreichbar und Probleme für das Unternehmen vorprogrammiert.
Probleme erkennen, Lösungsansätze erarbeiten und umzusetzen ist die Aufgabe, der wir uns in ihrem Auftrag gerne stellen.
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