Allgemeines Vertragsrecht Heilbronn

Allgemeines Vertragsrecht

"Haben Sie denn auch das Kleingedruckte gelesen ?"

Im allgemeinen Vertragsrecht prüft, berät, überarbeitet und erstellt die Kanzlei für Sie Verträge aus beinahe allen Wirtschaftsbereichen, insbesondere jedoch aus den Bereichen:

  • Kaufrecht

 

  • Miet- und Pachtrecht
  • Leasing

 

  • Dienstverträge
  • Arbeitsverträge

 

  • Betriebsvereinbarungen
  • Sozialpläne

 

  • Geschäftsführerverträge
  • Werkverträge

 

  • Sicherungsverträge
  • Kooperationsverträge

 

  • Gesellschaftsverträge

Besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf die individuelle Anpassung der Verträge an die konkret zu regelnde Situation und auf die Durchführbarkeit und Verständlichkeit der Verträge.

Immer wieder zeigt es sich, dass die pauschale Verwendung eingebürgerter Klauseln in der Abwicklung von Verträgen erheblichen Verwaltungsaufwand und Personaleinsatz zeitigt, der auf beiden Seiten der Vertragsparteien nicht kalkulierte Kosten und Zeiten für Prüfungsaufwand und Mitteilungen verursacht. Gerade die teilweise vorhandene Unübersichtlichkeit von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", "Besonderen Geschäftsbedingungen" und "Zusätzlichen Geschäftsbedingungen" und deren Zusammenwirken machen Vertragswerke oft unübersichtlich und risikobehaftet.

Bei Vertragsschluss sollten beide Seiten wissen, was die andere Vertragspartei an Leistungen zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt erwartet und verspricht. Die gerade Linie in einem Vertrag erleichtert darüber hinaus auch dessen prozessuale Durchsetzung ohne Überraschungen.
 

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© Anwaltskanzlei Eckelmann & Glock · Moltkestr. 54 · D-74076 Heilbronn · Telefon 07131 - 6216-0

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